Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.06.2011

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11   

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https://dejure.org/2011,29713
BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29713)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2011 - VI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29713)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - VI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29713)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • openjur.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Akteneinsicht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 155, FGO § 119 Nr 4, FGO § 78 Abs 2, ZPO § 295
    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 155 FGO, § 119 Nr 4 FGO, § 78 Abs 2 FGO, § 295 ZPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • rewis.io

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78; GG Art. 103 Abs. 1
    Erstreckung der Gewährung rechtlichen Gehörs auf Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften i.R.d. Gewährung von Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass sich die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993  1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28 , m.w.N.).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 19. Januar 2006  2 BvR 1075/05, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 7, 205 ; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 78 Rz 1a), die das Recht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften (§ 78 Abs. 2 FGO) umfasst.
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Das Gebot rechtlichen Gehörs sichert daher den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess selbstbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. November 1989  1 BvR 1011/88, BVerfGE 81, 123 ).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Diese Folge wird vom BFH allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, und vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27; so auch Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 172; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Eine Sachentscheidung ist dem erkennenden Senat verwehrt (s. BFH-Urteile vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425; vom 18. Februar 1999 I R 127-129/97, BFH/NV 1999, 1464).
  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11
    Diese Folge wird vom BFH allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, und vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27; so auch Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 172; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 03.04.2013 - X B 8/12

    Akteneinsicht; ungeklärte Einlagen

    Zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln gehören grundsätzlich auch Verletzungen rechtlichen Gehörs (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101 und § 119 Rz 15) und damit auch eine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht entgegen § 78 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46), denn die Gewährung von Akteneinsicht setzt naturgemäß einen Antrag und die entsprechende Mitwirkung des Beteiligten oder seines Vertreters voraus und ist daher disponibel.
  • BFH, 18.08.2023 - IX B 104/22

    Videoverhandlung

    Diese Folge wird vom Bundesfinanzhof (BFH) allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29.10.2004 - XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566 und Senatsbeschluss vom 27.09.2007 - IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27; ausdrücklich BFH-Beschluss vom 25.05.2011 - VI B 3/11, Rz 7; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 295; Werth in Gosch, FGO § 115 Rz 150 und 180).
  • BFH, 15.02.2022 - X B 137/20

    Akteneinsicht bei Wiederbestellung als Prozessbevollmächtigter

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 7, 205, unter IV.1.a, m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.05.2011 - VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46, Rz 4), die das Recht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften (§ 78 Abs. 2 FGO) umfasst.

    Auch wird diese Folge vom BFH für den Fall angenommen, dass der Kläger rechtskundig vertreten ist (vgl. nur BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 46, Rz 7, m.w.N.).

  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    b) Das Recht auf Akteneinsicht (§ 78 FGO) gehört zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46), denn die Gewährung von Akteneinsicht setzt naturgemäß einen Antrag und die entsprechende Mitwirkung des Beteiligten oder seines Vertreters voraus und ist daher disponibel.
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Die wohl überwiegende Auffassung im BFH --der auch der beschließende Senat zuneigt-- verneint diese Frage (tragend z.B. BFH-Entscheidungen vom 13.03.1996 - II R 39/94, BFH/NV 1996, 757, und vom 25.05.2011 - VI B 3/11, BFH/NV 2012, 46, Rz 7; gleichlautend, aber nicht tragend BFH-Beschluss vom 16.02.1998 - VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2011 - XI B 21-22/10, XI B 21/10, XI B 22/10   

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https://dejure.org/2011,32375
BFH, 17.06.2011 - XI B 21-22/10, XI B 21/10, XI B 22/10 (https://dejure.org/2011,32375)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, XI B 21/10, XI B 22/10 (https://dejure.org/2011,32375)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - XI B 21-22/10, XI B 21/10, XI B 22/10 (https://dejure.org/2011,32375)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • openjur.de

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung; Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 155, ZPO § 295, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 92 Abs 2
    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • Bundesfinanzhof

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • rewis.io

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • ra.de
  • rewis.io

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung - Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, bei verspätetem Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.2004 - II B 111/02

    Nicht vorschriftgemäße Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 17.06.2011 - XI B 21/10
    Diese Frage ist der Disposition der Beteiligten entzogen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2004 II B 111/02, BFH/NV 2004, 661, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Auszug aus BFH, 17.06.2011 - XI B 21/10
    Vorschriftsmäßig besetzt ist das erkennende Gericht nur, wenn jeder der an der Verhandlung und Entscheidung beteiligten Richter in der Lage war, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    Ebenso ist es, wenn einer der zur Entscheidung berufenen Richter nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung eingetroffen ist und seinen Platz auf der Richterbank erst eingenommen hat, nachdem der Berichterstatter bereits mit dem Vortrag des Sachverhalts begonnen hatte, so dass der erst später eintreffende Richter wesentliche Vorgänge der Verhandlung nicht wahrgenommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, BFH/NV 2012, 46, Rz 8 und 10).

    bb) Danach sind die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts der Disposition der Beteiligten entzogen (BFH-Beschlüsse vom 05.03.2018 - X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 15; vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, BFH/NV 2012, 46, Rz 11 und vom 30.01.2004 - II B 111/02, BFH/NV 2004, 661, unter II.).

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